Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden AGB genannt – gelten für alle mit unserem Unternehmen geschlossenen Rechtsgeschäfte und Aufträge. Diese AGB stellen einen integrierten Bestandteil sämtlicher Rechtsbeziehungen mit unserem Unternehmen dar. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für ein Abgehen dieses Schriftlichkeitsgebotes. Wir werden ausschließlich auf Basis dieser AGB rechtsgeschäftlich tätig. Die AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft als auch für alle künftigen Geschäftsfälle, bei denen derselbe Auftraggeber bzw. Vertragspartner gegeben ist. Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner nimmt diesen Gültigkeitsausschluß zustimmend zur Kenntnis. Wir sind nicht verpflichtet, den AGB der Vertragspartner zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen AGB die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bestimmung genannt ist. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote gelten freibleibend. Zwischeneinkäufe bleiben vorbehalten. Alle Preise beruhen auf der Kostenlage des Anbotsdatums. Bei Änderung eines oder mehrerer der kostenbildenden Faktoren sind wir zu einer Preisanpassung berechtigt. Falls behördlicherseits aus Überprüfungsgründen aus unseren Lieferungen Proben entnommen werden, sind Sie und verbindlich verpflichtet, von den amtierenden Organen eine amtliche Gegenprobe zu verlangen und diese sofort an uns einzusenden. Informationen über Spezifikationen, Artikel, Rezepte, Preise, Lieferbedingungen, Menge udgl. sind vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Versicherungen aller Art werden nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.

  1. Gefahrtragung und Lieferfristen

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware an den Käufer über (ab Werk, ex factory); sonst aber zum vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transports gehen zu Lasten des Käufers. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden unsererseits nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir – bei freien Kapazitäten unsererseits – die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergegangen gilt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere Gewalt u. ä.; dazu zählen auch kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Seuchen, Elementarereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch ausländischer Behörden) Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, u. ä.. Diese beispielhaft genannten Umstände berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verlängerung der Lieferfristen, auch wenn sie bei unseren Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmenge vor. Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurden, wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen wurden, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmungen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.

  1.   Gewährleistung

Berechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind nach Erhalt sofort zu kontrollieren, sachgemäß zu behandeln und gemäß der jeweiligen einschlägigen Vorschriften (zB Codex, Richtlinien, Verordnungen udgl.), insbesondere der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. an ihre Stelle tretende Rechtsvorschrift, aufzubewahren bzw. zu verarbeiten. Die Aufbewahrung der Ware hat sachgerecht zu erfolgen. Dabei bedeutet: Gekühlt lagern: Lagerung der Ware entsprechend ausgestatteten Kühlräume und dem geeigneten Kühlgeräten bei 0 - + 4°C bzw. bei den auf den Packungen aufgedruckten Lagerbedingungen. Tiefgekühlt lagern: Lagerung in einem Tiefkühlraum und mit einem geeignetem Tiefkühlgerät bei -18° C oder darunter. Für Ware, welche auf Grund unsachgemäßer Lieferung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist beanstandet oder retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für Gewährleistungsansprüche haften wir nur, wenn grobe Fahrlässigkeit unsererseits nachweislich vorliegt. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl entweder Ersatz für mangelhafte Leistungen oder Teillieferungen in angemessener Nachfrist zu leisten oder eine Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware zu geben, beides nur gegen Rückgabe der bemängelten Ware. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.

  1.   Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig sofort nach Erhalt der Faktura, ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Unternehmerzinssatz in Höhe von 9,2% über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes verrechnet. Für Betreibungskosten werden dem Vertragspartner Mahnspesen in Höhe von EUR 30,00 pro Mahnung verrechnet. Sämtlich Kosten der Einbringlichmachung (inbes. Mahn- und Inkassospesen, sei es gerichtlich oder vorprozessual, oder alle Kosten, die einer Kredit- oder Inkassoorganisation daraus entstehen, gehen zu Lasten des Säumigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurück zu halten oder aufzurechnen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu tätigen. Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass wir dazu berechtigt sind an Stelle von Unternehmen der Alois Köhrer GmbH deren Schulden befreiend zu übernehmen bzw. mit Forderung der Alois Köhrer GmbH gegenüber dem Käufer aufzurechnen.

  1.   Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. Weiterveräußerungserlöse vor. Dieser Vorbehalt geht durch die Verarbeitung und Vermischung, in welcher Form und an welchem Ort auch immer nicht unter. Solange der Verkäufer in der Lage ist, seine Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

  1.   Frischfleisch-Hygieneverordnung

Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Fleisch handelt, stammt dieses von tauglich befundenen Tieren und wurde gemäß den Bestimmungen der Frischfleisch-Hygieneverordnung bzw. der an ihre Stelle tretende Rechtsvorschrift gewonnen, bearbeitet, gelagert und transportier.

  1.   Gerichtsstand

Alle Verträge und Vereinbarungen, welche mit unserem Unternehmen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist einvernehmlich ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

Letzter Stand Juli 2017